Entsorgung von Altlampen
Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind Verbraucher verpflichtet, unbrauchbare und alte Leuchtmittel und Lampen fachgerecht und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Lampenart | Bauform | Beschreibung | |
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LED-Lampe | Verschiedene Bauformen und Sockel | Licht emittierende Dioden | |
Leuchtstofflampe | Stabförmig, U-Form oder Rund | Niederdruckentladungslampe (Enthält Edelgas und Quecksilber) | |
Kompaktleuchtstofflampe (CFL-ni) | Verschiedene Formen mit Stecksockel | ||
Energiesparlampe | Verschiedene Formen mit Stecksockel | ||
HID Lampe (High Intensity Discharge) | Verschiedene Bauformen und Socke | Hochdruckentladungslampe (Enthält Edelgas, Quecksilber, Natrium) | |
Niederdruckentladungslampe (Enthält Edelgas, Natrium) | |||
Speziallampe | 2-seitig gesockelt | Xenon-Kurzbogenlampe |
Ob Halogen- und Glühlampen, Energiesparlampen oder auch Leuchtstoffröhren: In den bundesweiten Haushalten werden sehr unterschiedliche Leuchtmittel verwendet. Zur Erleichterung sind die Verpackungen der Leuchtmittel mit Hinweisen zur fachgerechten Entsorgung gekennzeichnet.
Generell gilt: Kleine Mengen an Altlampen gehören in die Sammelboxen oder auf den Wertstoffhof. Größere Mengen ab 50 Stück können an Großmengensammelstellen abgegeben werden.
Giftige Materialien sowie auch recycelbare Stoffe müssen über den Sondermüll entsorgt werden. Alle anderen Stoffe können ohne Bedenken im Hausmüll entsorgt werden.
So bestehen Halogen- und Glühlampen beispielsweise aus Glas, Metall und Halogenen. Im Vergleich zu anderen Leuchtmitteln sind diese Stoffe ungefährlich, nicht gefährlich für die Umwelt und nicht giftig. Eine Entsorgung von Halogen- und Glühlampen ist somit über den Hausmüll möglich.
Anders sieht es jedoch bei Energiesparlampen aus. Da bei jenen das gesundheitsschädliche Quecksilber eingesetzt wurde, gehören diese Leuchtmittel zweifelsfrei in den Sondermüll.
Weitere Optionen bieten für alle Leuchtmittel auch Sammelstellen und Wertstoffhöfe. Beide Möglichkeiten nehmen jedoch nur kleine Mengen von Altlampen an. Bei größeren Mengen über 50 Leuchtmittel sollte eine Großmengensammelstelle aufgesucht werden.
Gleiches gilt auch für Leuchtstoffröhren, welche zudem laut ElektroG als Elektrogeräte geführt werden und somit auch kostenlos bei Leuchtmittelmarkt abgegeben werden können.
Keinesfalls sollten LEDs pauschal im Hausmüll entsorgt werden. Da hier Elektronikbauteile und LED-Chips verbaut wurden, die fachgerecht recycelt werden können, ist eine Entsorgung über den Sondermüll notwendig. LED-Leuchtmittel können somit auf Wertstoffhöfen sowie an Sammelstellen abgegeben werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne mit Rädern nach Anlage 3 des ElektroG weist Verbraucher darauf hin, Elektro- oder Elektronikgerät nach Gebrauch getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
Enthalten Ihre Altgeräte Altbatterien oder Altakkumulatoren, die von Ihrem Altgerät getrennt werden können, sind diese vom Altgerät zu entfernen und getrennt abzugeben. Altbatterien und Altakkumulatoren dürfen ebenfalls nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Mehr Informationen finden Sie unter Hinweise zur Batterieentsorgung.
Beim Kauf neuer Leuchtmittel über Leuchtmittelmarkt.com können Sie uns Ihre alten Lampen zurücksenden, solange diese von gleichwertiger Art sind und dieselbe Funktion haben. Bitte beachten Sie, dass eine Übernahme der Versandkosten leider nicht möglich ist.
Entsorgungspauschale: Für die Entsorgung Ihrer Leuchtmittel kommen keine weiteren Kosten auf Sie.
Bitte senden Sie Ihre Altlampen ausschließlich an folgende Adresse:
Leuchtmittelmarkt Räbel e.K. Versandlager Lindenweg 18 91320 Ebermannstadt OT Rüssenbach