Das Förderprogramm des Bundes bezuschusst durch die KfW private Ladestationen. In der Regel finden sie sich an Wohngebäuden und auch nachfolgende Kosten für z.B. Energiemanagementsysteme werden gefördert. Über das Portal der KfW stellen Sie Ihren Antrag, der Ihnen bei der Erfüllung dieser Voraussetzungen pauschal 900 Euro pro Station einbringt.
Die Ladestation muss eine Ladeleistung von über 11 kW liefern.
Anschluss an ein 3-phasiges Stromnetz, feste Verbauung der Ladestation
intelligenter und steuerbarer Ladepunkt muss vorhanden sein
Ihre Ladestation muss auf der Liste förderfähiger Ladestationen des KfW erfasst sein.
Ladung von Updates muss jederzeit möglich sein
Strom für die Ladestation darf nur aus erneuerbaren Energien stammen.
Mieter, Vermieter, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von privat genutztem Wohnraum können eine KfW-Förderung beantragen. Allerdings müssen Sie eine förderfähige Person sein. Darüber hinaus hat die KfW Kriterien erstellt, die Ihre Ladestation erfüllen muss. Das könnten die maximale Leistung zur Aufladung oder die Art der Stromversorgung sein.
Zuerst einen Antrag zu stellen ist empfehlenswert. Nach der Genehmigung können Sie sich eine Wallbox ganz nach Ihren Bedürfnissen anschaffen. Wenn die Installation abgeschlossen ist, können Sie Nachweise erbringen. Sie erhalten die Förderung, wenn Ihre Ladestation insgesamt allen Kriterien entspricht.
ACHTUNG: Ab jetzt können auch Unternehmen eine Förderung beantragen. Alle Infos finden Sie hier.
Das Förderprogramm des Bundes bezuschusst durch die KfW private Ladestationen. In der Regel finden sie sich an Wohngebäuden und auch nachfolgende Kosten für z.B. Energiemanagementsysteme werden...
read more » Close window Das Förderprogramm des Bundes bezuschusst durch die KfW private Ladestationen. In der Regel finden sie sich an Wohngebäuden und auch nachfolgende Kosten für z.B. Energiemanagementsysteme werden gefördert. Über das Portal der KfW stellen Sie Ihren Antrag, der Ihnen bei der Erfüllung dieser Voraussetzungen pauschal 900 Euro pro Station einbringt.
Die Ladestation muss eine Ladeleistung von über 11 kW liefern.
Anschluss an ein 3-phasiges Stromnetz, feste Verbauung der Ladestation
intelligenter und steuerbarer Ladepunkt muss vorhanden sein
Ihre Ladestation muss auf der Liste förderfähiger Ladestationen des KfW erfasst sein.
Ladung von Updates muss jederzeit möglich sein
Strom für die Ladestation darf nur aus erneuerbaren Energien stammen.
Mieter, Vermieter, Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von privat genutztem Wohnraum können eine KfW-Förderung beantragen. Allerdings müssen Sie eine förderfähige Person sein. Darüber hinaus hat die KfW Kriterien erstellt, die Ihre Ladestation erfüllen muss. Das könnten die maximale Leistung zur Aufladung oder die Art der Stromversorgung sein.
Zuerst einen Antrag zu stellen ist empfehlenswert. Nach der Genehmigung können Sie sich eine Wallbox ganz nach Ihren Bedürfnissen anschaffen. Wenn die Installation abgeschlossen ist, können Sie Nachweise erbringen. Sie erhalten die Förderung, wenn Ihre Ladestation insgesamt allen Kriterien entspricht.
ACHTUNG: Ab jetzt können auch Unternehmen eine Förderung beantragen. Alle Infos finden Sie hier.